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OfficePLUS Card - Kauf auf Rechnung

Bargeldlos Einkaufen in allen Filialen

Office World, eine Marke der OWIBA AG, Gewerbestrasse 16, CH-3065 Bolligen (im Folgenden kurz «Verkäuferin») stellt OfficePLUS Kartenbesitzern die Möglichkeit der Nutzung des Zusatzservice «Kauf auf Rechnung» zur Verfügung, mit dem Kartenbesitzer in allen Office-World Filialen (im Folgenden kurz «Filiale») Waren auf Rechnung beziehen können.
Diese Zusatzvereinbarung regelt das Verhältnis zwischen der Verkäuferin und dem Kartenbesitzer, der am Zusatzservice «Kauf auf Rechnung» teilnimmt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zusatzservice OfficePLUS Card - Kauf auf Rechnung

Stand: Juli 2020

Bargeldlos Einkaufen in allen Filialen

Office World, eine Marke der OWIBA AG, Gewerbestrasse 16, CH-3065 Bolligen (im Folgenden kurz «Verkäuferin») stellt OfficePLUS Kartenbesitzern die Möglichkeit der Nutzung des Zusatzservice «Kauf auf Rechnung» zur Verfügung, mit dem Kartenbesitzer in allen Office-World Filialen (im Folgenden kurz «Filiale») Waren auf Rechnung beziehen können.
Diese Zusatzvereinbarung regelt das Verhältnis zwischen der Verkäuferin und dem Kartenbesitzer, der am Zusatzservice «Kauf auf Rechnung» teilnimmt.

Voraussetzungen für die Prüfung des Antrags

  • Der Antragsteller muss im Besitz einer OfficePLUS Card sein.
  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Firmenkunden erklären mit der Unterzeichnung des Antrags ausdrücklich, dass sie im Handelsregister eingetragen sind.
  • Zur Überprüfung der Bonität (Kreditwürdigkeit des Antragstellers) werden Abfragen und Auskünfte bei öffentlich zugänglichen Datenbanken sowie Kreditauskunfteien durchgeführt. Der Antragssteller erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass beim nachstehenden Anbieter Bonitätsauskünfte eingeholt werden können: CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, CH-8050 Zürich ein.
  • Der Antrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
  • Nach Prüfung seines Antrags erhält der Kartenbesitzer eine Mitteilung per E-Mail über die Möglichkeit der Nutzung des Zusatzservice. Unabhängig von der Entscheidung ist die OfficePLUS Card jedenfalls weiterhin als Bonuskarte gültig.

Einkaufsbestimmungen

  • Die Nutzung des Zusatzservice in den Filialen darf ausschliesslich durch den Karteninhaber selbst oder eine bevollmächtige Person (nur bei Firmenkunden) erfolgen. Zur Identifikation muss nebst der OfficePLUS Card ein amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerausweis) und/ oder eine Visitenkarte vorgelegt werden. Die Verkäuferin ist jedoch nicht verpflichtet, Vertretungsbefugnisse zu überprüfen, sodass jede Person, die eine OfficePLUS Card vorweist, als vom Karteninhaber zum Einkauf in seinem Namen und auf dessen Rechnung bevollmächtigt ist.
  • Die Verkäuferin ist berechtigt, einzelne Waren oder Produktgruppen vom Zusatzservice auszuschliessen; ausgeschlossen sind in jedem Fall Personal-Computer, Notebooks und Tablets sowie Geschenkkarten und iTunes-Karten.
  • Das Einkaufslimit beträgt CHF 2'500.00.

Rechnungsstellung / Gutschrift

  • Der Rechnungsversand erfolgt auf dem Postweg an die vom Karteninhaber angegebene Adresse.
  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine Vorauszahlung erfolgt ist. Mit Ablauf des 30. Tages gerät der Karteninhaber ohne Weiteres in Verzug (nähere Details finden sich in den AGB von Office World).
  • Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, den Zusatzservice einzustellen. Die OfficePLUS Card kann danach weiterhin als Bonuskarte benutzt werden.
  • Eine offene Rechnung kann nicht in einer Filiale beglichen werden - hierfür sind die Zahlungsinformationen auf der Rechnung zu verwenden.
  • Eine berechtigte Warenretoure darf ausschliesslich in einer Filiale erfolgen (nähere Details finden sich in den AGB von Office World). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Gutschrift, welche von der Verkäuferin per Post zugestellt wird, kann von jeder beliebigen Rechnung der Verkäuferin in Abzug gebracht werden. Sollte nach Abzug ein Restguthaben bestehen, kann dieses von weiteren Rechnungen abgezogen werden, bis es aufgebraucht ist.

Firmenkunden

  • Firmen können durch eine zeichnungsberechtigte Person max. zwei Mitarbeiter bevollmächtigen, gegen Vorweisen einer Identitätskarte und/ oder Visitenkarte, Filialeinkäufe auf Rechnung zu tätigen.
  • Firmenkunden sind verpflichtet, Personalmutationen von bevollmächtigen Mitarbeitern, schriftlich zu melden. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Missbrauch bei unterlassener Meldung. Ein entsprechendes Mutationsbegehren kann mittels Onlineformular eingereicht werden:
  • Allfällige Änderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Zusatzservice hat der Karteninhaber der Verkäuferin unverzüglich bekanntzugeben.

Kartenverlust

  • Der Karteninhaber verpflichtet sich bei Kartenverlust oder Diebstahl, umgehend den Kundendienst der Verkäuferin zu benachrichtigen: info@officeworld.ch, Tel: 0844 822 816.
    Er haftet bis zum Erhalt einer Zugangsbestätigung von der Verkäuferin über die eingegangene Verlustanzeige für die missbräuchliche Verwendung der OfficePLUS Card und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten. Mit Zustellung einer Bestätigung über den Eingang der Verlustmeldung bei der Verkäuferin wird die als Verlust gemeldete OfficePLUS Card ausnahmslos gesperrt bzw. ungültig und der Karteninhaber von einer weiteren Haftung befreit.

Kündigung

  • Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, den Zusatzservice mittels Onlineformular zu beenden.
  • Die Verkäuferin ist berechtigt, den Zusatzservice jederzeit zu beenden, ohne dass hierfür Gründe angeführt werden müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz

  • Der Karteninhaber anerkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung.
  • Durch die Benutzung der Website oder durch das Ausfüllen des Antragsformulars für den Zusatzservice nimmt der Karteninhaber die Information über die Verarbeitung der Daten im Sinne der Datenschutzinformation zur Kenntnis.
  • Allgemeine Informationen zur OfficePLUS Card finden Sie hier.
  • Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur OfficePLUS Card zu veröffentlichen.
  • Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur OfficePLUS Card werden dem Karteninhaber durch Veröffentlichung auf der Homepage der Verkäuferin zur Kenntnis gebracht.